Kosten
Die Honorare für Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Über die Kosten für Beratung / Coaching / Paartherapie und Supervision informiere ich Sie gerne im persönlichen Gespräch. Bitte beachten Sie, dass diese Kosten nicht von den Kassen übernommen werden.
Privat Versicherte / Beihilfeempfänger
Vorausgesetzt, es liegt eine medizinische Indikation für eine Psychotherapie vor, übernehmen die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe in der Regel die Behandlungskosten.
Üblicherweise werden bis zu fünf Probesitzungen ohne besondere Beantragung übernommen. Da sich die Bedingungen je nach Kasse und je nach abgeschlossenem Vertrag unterscheiden können, sollten Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung genau informieren, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden und welche Formulare dafür auszufüllen sind. Ich unterstütze Sie gerne durch die fachliche Begründung des Therapieantrags und erstelle wenn nötig den Bericht zur Begutachtung durch die Kasse oder Beihilfe.
Gesetzlich Versicherte: Kostenerstattung
Ich betreibe eine Privatpraxis und kann deshalb nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Unter bestimmten Bedingungen haben Sie jedoch das Recht auf die Erstattung der Behandlungskosten in einer Privatpraxis durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung.
Dies ist möglicherweise der Fall, wenn Sie:
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einen dringenden Therapiebedarf haben (Stellungnahme durch einen Arzt oder Psychotherapeuten) und
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innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten finden, der mit den Krankenkassen abrechnen kann.
Die Bundespsychotherapeutenkammer informiert über den genauen Ablauf unter dem Menüpunkt "Kostenerstattung". Mehr Informationen für PatientInnen finden Sich auch bei kassenwatch.de.
Selbstzahler
Natürlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst übernehmen, ganz unabhängig davon, wie Sie krankenversichert sind. Manche Patientinnen und Patienten entscheiden sich für diese Option, weil sie sich besondere Diskretion wünschen, weil sie Nachteile bei einer Gesundheitsprüfung vermeiden möchten oder sie haben andere persönliche Gründe.